AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1   Urheberrecht

1.1    Urhebererklärung
Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe versichert, dass sich das Werk in ihrem/seinem
alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie/Er versichert darüber hinaus,
dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr/ihm ist.

1.2    Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin
/ des Künstlers / der Künstlergruppe erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den
vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwer- tungs- oder
Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche
Ausstellen.
1.3    Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin / des Künstlers/ der Künstlergruppe
(Urheberin / Urheber) zu nennen.
1.4    Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin / der Künstler / die Künstlergruppe
Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urhe- berrechtsgesetz).
1.5    Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses
der Urheberin / des Urhebers.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der
/ des auf den Unterlagen genannten Künstlerin / Künstlers
/ Künstlergruppe und unter Nennung ihres / seines Namens veröffentlicht wer- den.
1.6    Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichter- stattung über das Werk
eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Wer- kes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im
Katalog.
1.7    Folgerecht / Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden aner- kannt. Darüber hinaus
besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin / dem Künstler / der Künstlergruppe das
Werk vorübergehend zur Nutzung
(z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.


§ 2   Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

2.1    Übergabe des Werkes
Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten
Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.2    Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin / Künstler / Künst- lergruppe und
Nutzerin / Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzun- gen werden von der Nutzerin / dem
Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3    Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin / des Künst- lers / der
Künstlergruppe zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie / er dazu bereit, sofern der Termin
rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen;
gleiches gilt für alle Folgeveran- staltungen.
Auf die Anwesenheit der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe ist in al- len
Werbematerialien hinzuweisen.
2.4    Publikationen / Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin /
dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammen- hang von der Künstlerin / dem Künstler /
der Künstlergruppe erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und /
oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einverneh- men beider Vertragspartnerinnen /
Vertragspartner. Die Künstlerin / Der Künstler
/ Die Künstlergruppe erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen
Verfügung.
2.5    Haftung
Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe haftet nur für Schäden, die sie
/ er oder ihre / seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeifüh- ren.
2.6    Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der
anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versiche- rungen müssen nachgewiesen werden.
2.7    Transport / Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie de- ren Versicherung sind in
voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu überneh- men.
2.8    Garantie / Wartung / Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe für die künstlerische
Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen
werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
2.9    Vernichtung / Zerstörung / Diebstahl / Beschädigung / witterungsbedingte Schä- digung
Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zu- mutbaren
Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer bzw. die
Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin / den Künstler
/ die Künstlergruppe unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin / des Künstlers / der
Künstlergruppe zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird
hierdurch nicht berührt.
2.10  Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die
Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe vorab zu unterrich- ten und mit ihr / ihm eine
einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.11  Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der Künstlerin / des Künstlers /
der Künstlergruppe zur Erfüllung des Vertrages wer- den von der Nutzerin / dem Nutzer gegen
Nachweis erstattet.
2.12  Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe wer- den von der
Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kosten- voranschlag vorzulegen.
2. 13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie / er verpflichtet,
es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin / des Künstlers /
der Künstlergruppe. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall
zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.


§ 3   Zahlungsbedingungen

3.1    Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe auf Zahlung sind fällig je
zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstlerin / vom Künstler / der
Künstlergruppe geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.


3.2    Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
Verkaufspreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer. Sämt- liche anderen
Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert- steuer / Umsatzsteuer.


3.3    Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Verkaufspreises als auch der Ver- gütungen für
zusätzliche Leistungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künst- lergruppe verbleibt das
Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe. Desweiteren gilt der
verlängerte Eigentumsvorbehalt.
3.4    Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« des Werkes der Künstlerin / des Künstlers /
der Künstlergruppe, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der
Vergütungen führen.
3.5    Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende
Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen, sofern sie / er
abgabepflichtig ist.


§ 4   Aufhebung und Kündigung von Verträgen (BGB § 649)

4.1    Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2    Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Ho- norar für die nicht
zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars
zuzüglich der nachgewiesenen Material- kosten.
4.3    Aufhebung / Kündigung durch die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe
Im Fall der Aufhebung / Kündigung durch die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe ist die
Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahl- ten Vergütungen ausgeschlossen.


4.4    Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin / des Künstlers / der Künstler- gruppe ist ein
ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.


Erläuterungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das grundlegende Vertragsver- hältnis zwischen
Bildenden Künstlerinnen und Künstlern und deren jeweiliger Ver- tragspartei. Die
Vertragspartnerinnen und -partner können verschiedenste Nutzerinnen und Nutzer sein: Veranstalter,
Galeristen, Kommissionäre, Auftraggeber, Käufer u.a..
Die AGB sind Grundlage aller Musterverträge. Sie sollten vor Vertragsunterzeichnung von beiden
Parteien zur Kenntnis genommen werden. Mit der Unterzeichnung des Ver- trages werden die AGB von
beiden Seiten akzeptiert. Das hat zur Folge, dass die in den AGB aufgelisteten Paragraphen
Bestandteile des Vertrages werden, ohne darin aufgeführt sein zu müssen. Wenn identische
Paragraphen oder Formulierungen so- wohl in den AGB als auch in den einzelnen Verträgen vorkommen,
bekräftigt das die Bedeutung dieser Passagen für den konkreten Vertrag und ist kein Grund, aus
einem von beiden gestrichen zu werden.
Achtung! Nicht vergessen, die eigenen AGB der anderen Seite zur Kenntnis zu geben oder dem Vertrag
beizulegen. Es gelten immer diejenigen AGB, die vor der Vertrags- unterzeichnung zuletzt im Verkehr
waren. Wenn die andere Vertragspartei ihre AGB sendet, sollte im Gegenzug durch Übersendung der
eigenen AGB sofort widerspro- chen werden. Wird der Widerspruch versäumt, so gelten die AGB der
Vertragspartne- rin / des Vertragspartners.
Maßgebliche inhaltliche Änderungen sollten nicht ohne rechtlichen Beistand erfolgen.

Urheberrecht

Sind die Werkabbildungen von einer Fotografin / einem Fotografen erstellt worden, muss die Nutzung
geregelt und die Urheberin / der Urheber genannt werden. Gleiches gilt, wenn die Künstlerin / der
Künstler / die Künstlergruppe das Werk selbst fotogra- fisch oder mittels anderer Techniken
reproduziert hat.
Das Folgerecht regelt das Recht der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe, bei
Weiterveräußerung eines bereits veräußerten Werkes durch bzw. an einen Kunst- händler oder
Versteigerer (§ 26 UrhG) am Erlös beteiligt zu sein.
Das Zugangsrecht regelt das Recht der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe auf Zugang zu
bereits veräußerten Werken, soweit dies zur Herstellung von Vervielfäl- tigungsstücken oder
Bearbeitungen erforderlich ist (§ 25 UrhG).

Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

Übergabe und Rückgabe des Werkes / der Werke

Die Bezeichnungen und Beschriftungen am Werk / an den Werken müssen identisch mit denen in der
Werkliste und auf dem Lieferschein sein.
Für Teile des Werks / der Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, gelten die Garantie-
und Gewährleistungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Veränderung / Vernichtung des Werkes / der Werke durch die Eigentümerin / den Ei- gentümer

Nach dem geltenden Gesetz wird zwischen einer Veränderung und der beabsichtigten Vernichtung eines
Werkes durch die Eigentümerin / den Eigentümer unterschieden. Während durch Veränderung das
Urheberrecht der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe verletzt wird, steht es der
Eigentümerin / dem Eigentümer hingegen frei, das Werk zu vernichten. Um einer möglichen
beabsichtigten Vernichtung entge- genzuwirken, sind vertragliche Regelungen notwendig.

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